Denkmalschutz


Denkmalschutz

Gerade in einer Zeit, in der das Bewusstsein der Öffentlichkeit für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in hohem Maße sensibilisiert ist, kommt dem Anliegen der Bewahrung unseres gebauten oder im Boden verborgenen historischen Erbes besondere Bedeutung zu.

Die Bayerische Verfassung hat dem hohen Rang von Denkmalschutz und Denkmalpflege Rechnung getragen und verpflichtet den Einzelnen wie die staatliche Gemeinschaft zu Schutz und Pflege der Natur- und Kulturgüter. Am 1. Oktober 1973 ist das Bayerische Denkmalschutzgesetz in Kraft getreten. Es hat der Denkmalpflege in unserem Land einen außerordentlichen Aufschwung gebracht.

Fragen der Denkmalpflege sind nicht mehr exklusiver Diskussionsgegenstand einiger weniger Fachleute, sondern beschäftigen viele Bürgerinnen und Bürger quer durch alle Regionen und Berufe. Denkmalpflege ist demokratisch geworden. Das belegen nicht nur ihre zahllosen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer als Heimatpfleger in Vereinen, Verbänden oder in engagierten Bürgerinitiativen.


Darauf können Sie sich verlassen

Wenn Sie jetzt denken „Der ganze Schmutz, wenn die Handwerker im Haus sind!“, dann seien Sie beruhigt – denn wir führen unsere Arbeiten stets mit der größten Sorgfalt aus und achten besonders auf Sauberkeit. Bei uns wird der „Tatort“ nicht verstaubt und mit Farbspritzern hinterlassen. Darauf können Sie sich verlassen. Sollten Sie also einen guten Handwerker im Bereich Denkmalpflege in Garmisch-Partenkirchen und Umland suchen, so können Sie sich gern an uns wenden.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Galerie Denkmalpfege

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